AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Organisation und Durchführung von Events, Veranstaltungen, Incentives, Tagungen und Reisen sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen der GEDLICH Racing GmbH sowie deren Vertragspartner.
2. Vertragsabschluss, -Partner und -Haftung
2.1 Der Vertrag kommt durch die mündliche oder schriftliche Buchung des Kunden und die Antragsannahme (Bestätigung/Rechnung) der GEDLICH Racing GmbH an den Kunden zustande; diese sind die Vertragspartner.
2.2 Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung/Rechnung. Andere Prospekte und Informationsquellen sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter der GEDLICH Racing GmbH nicht befugt.
2.3 Die GEDLICH Racing GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der GEDLICH Racing GmbH zurückzuführen sind. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreis – beruhen. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die GEDLICH Racing GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.
2.4 Ausdrücklich im Angebot als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Unternehmen unterliegen nicht der Haftung der GEDLICH Racing GmbH. Im Falle einer solchen Vermittlung ist die Haftung für Vermittlungsfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Umbuchung
3.1 Die GEDLICH Racing GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der GEDLICH Racing GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der GEDLICH Racing GmbH sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der GEDLICH Racing GmbH an Dritte. Abweichende Fälligkeiten gelten nur dann, wenn dies gesondert vereinbart wurde. Es besteht keine Leistungspflicht für nicht bezahlte Leistungen. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 651 k Abs. 3 BGB. GEDLICH Racing GmbH ist berechtigt, die Buchung bei Zahlungsverzug und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zu stornieren und den daraus entstehenden Schaden zu berechnen.
3.3 Mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung wird eine Anzahlung von mindestens 25 % des Gesamtpreises fällig.
3.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich entweder zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Angeboten für Firmen) oder inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Angeboten für Endverbraucher). Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der GEDLICH Racing GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, erhöht werden.
3.5 Rechnungen der GEDLICH Racing GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die GEDLICH Racing GmbH berechtigt, beim Verbraucher Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Sollte der Kunde kein Verbraucher sein, berechnet die GEDLICH Racing GmbH Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bankgebühren fallen in jedem Falle zu Lasten des Kunden.
3.6 Die GEDLICH Racing GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
3.7 Im Falle des Verzugs ist die GEDLICH Racing GmbH berechtigt, den Mahnaufwand pauschal mit Euro 8,- je Mahnschreiben zu berechnen.
3.8 Die Zahlung der Teilnahmegebühr muss vor Beginn der Veranstaltung bei der GEDLICH Racing GmbH eingegangen sein. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht möglich, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Für die Fristwahrung gilt der Geldeingang auf dem Konto der GEDLICH Racing GmbH oder die erfolgte Zahlung per Kreditkarte als maßgeblich. Ein Überweisungsbeleg allein ist nicht ausreichend, um die rechtzeitige Zahlung nachzuweisen.
3.9 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Veranstaltung Änderungen in Bezug auf den Veranstaltungstermin bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin vorgenommen (Umbuchung), ist die GEDLICH Racing GmbH berechtigt, pro Teilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von Euro 15,00 zu erheben.
4. Kompensation
GEDLICH Racing GmbH behält sich vor, mehrere Forderungen aus verschiedenen Bestellungen zu addieren und miteinander zu verrechnen.
5. Extrakosten
Leistungen, deren Erbringung nicht Gegenstand des Vertrages ist, aber im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung auf kurzfristige Kundenveranlassung erbracht werden, werden nach der Veranstaltung mit einer Handling-Gebühr gesondert in Rechnung gestellt.
6. Reisekosten
Die Erstattung für Kosten verbunden mit der Reisetätigkeit, insbesondere Kilometergeld, Übernachtungskosten, Flugkosten, Verpflegungskosten und sonstige während der Reise anfallenden Kosten von freien Mitarbeiter, Geschäftspartnern, Praktikanten, potenziellen Mitarbeitern/Bewerbern der GEDLICH Racing GmbH und sonstigen Personen werden ausgeschlossen. Ein Antrag auf Kostenübernahme einer Reise ist vor Reiseantritt bei der GEDLICH Racing GmbH schriftlich zu stellen. Eine Erstattung ohne vorherigen schriftlichen Antrag wird ausgeschlossen.
7. Rücktritt der GEDLICH Racing GmbH
7.1 Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen der in der Ablehnungsordnung angegebenen Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist die GEDLICH Racing GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.2 Ferner ist die GEDLICH Racing GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere von der GEDLICH Racing GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
- die GEDLICH Racing GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der GEDLICH Racing GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der GEDLICH Racing GmbH zuzurechnen ist;
- Bei Rücktritt zwischen dem 59. und 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 50% der Auftragssumme fällig.
- Bei Rücktritt ab dem 29. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind Stornogebühren in Höhe von 90% der Auftragssumme fällig.
- Bei Rücktritt ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen sind Stornogebühren in Höhe von 100 % der Auftragssumme fällig.
7.3 Die GEDLICH Racing GmbH hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
7.4 Im Falle des Rücktritts hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen die GEDLICH Racing GmbH.
7.5 Sollte die GEDLICH Racing GmbH aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Reisen vom Vertrage zurücktreten, ist die GEDLICH Racing GmbH berechtigt, die vereinbarten Leistungen in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist.
7.6 Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
8. Rücktritt des Kunden
8.1 Bei Rücktritt des Kunden ist die GEDLICH Racing GmbH berechtigt, die vereinbarten Leistungen komplett in Rechnung zu stellen, sofern Weitervermietungen nicht mehr möglich sind.
8.2 Bei Rücktritt bis zum 60. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind keine Stornogebühren fällig.
8.3 Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
9. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einer Leistung der GEDLICH Racing GmbH wird Frankfurt am Main als Gerichtsstand vereinbart, wenn es sich bei der in Anspruch zu nehmenden Person um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach dem Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt hat oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageeingebung nicht bekannt ist. Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
10. Teilnahme- und Nutzungsbedingungen
Ziel der Teilnahme an einer Veranstaltung des GEDLICH Racing GmbH ist die Verbesserung des persönlichen Fahrkönnens des Teilnehmers und nicht die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten.
10.1 Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse ist und verpflichtet sich, auf Verlangen durch den Veranstalter Einsicht in diese zu gewähren. Der Teilnehmer versichert weiterhin, dass das von ihm geführte Fahrzeug in seinem Eigentum steht oder der Eigentümer mit der Teilnahme an der Veranstaltung einverstanden ist.
10.2 GEDLICH Racing GmbH ist berechtigt, den Teilnehmer, der trotz Ermahnung die Teilnahmeregeln missachtet, von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen.
10.3 Bei Trainingsfahrten auf den Trainingsgeländen/Trainingsstrecken besteht Helmpflicht, Anschnallpflicht und die Pflicht zur Einhaltung der Phonbestimmungen sowie der Streckenordnung. GEDLICH Racing GmbH behält sich vor, den Teilnehmer, der diese Regeln missachtet, vom weiteren Verlauf des fahrerischen Teils der Veranstaltung auszuschließen.
10.4 Während des Kurses ist den Anweisungen der Instruktoren der GEDLICH Racing GmbH im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen, insbesondere in Fällen der Gefährdung von Personen und Sachen, kann der Teilnehmer vom fahrerischen Teil der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kurs nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder einer besten Rundenzeit dient.
10.5 Es gilt während des gesamten Kurses striktes Alkoholverbot! GEDLICH Racing GmbH behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer, bei dem der begründete Verdacht der Einschränkung der Fahrtauglichkeit oder der Fahruntüchtigkeit besteht (z. B. Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinnahme) vom fahrerischen Teil der Veranstaltung auszuschließen.
10.6 GEDLICH Racing GmbH behält sich das Recht vor, den vereinbarten Kurs aus wichtigem Grund zur Sicherheit der Teilnehmer zu verschieben, abzubrechen oder abzusagen.
10.7 Bei Nichtteilnahme oder Ausschluss des Teilnehmers am gebuchten Kurs aus Gründen, die aus der Sphäre des Teilnehmers stammen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Preises, bzw. GEDLICH Racing GmbH behält seinen Anspruch auf den Preis.
10.8 Für Schäden eines Teilnehmers haftet die GEDLICH Racing GmbH sowie dessen Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden, aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens eines Teilnehmers, soweit dieser die Weisungen der Instruktoren beachtet hat.
Begleitpersonen nehmen auf eigens Risiko an der Veranstaltung teil. Eine Teilnahme an den Übungen durch die Begleitperson ist nicht erlaubt. Das Mindestalter der Begleitpersonen beträgt 12 Jahre. Tiere sind im gesamten Bereich des Trainingsgeländes nicht gestattet.
Eltern sind dazu verpflichtet vor Zutritt ins Ascari Race Resort ihre minderjährigen Kinder bei der GLG schriftlich anzumelden.
Für Schäden der Teilnehmer, die untereinander verursacht wurden, haftet die GEDLICH Racing GmbH nicht. Für Schäden, die ein Teilnehmer an der Rennstrecke verursacht hat (z.B. Kehrgebühr aufgrund Verlassens des befestigten Teils der Rennstrecke) haftet der Teilnehmer.
10.9 Sofern auf ausdrücklichen Wunsch eines Teilnehmers ein Instruktor der GEDLICH Racing GmbH das Teilnehmerfahrzeug führt und hierdurch ein Schaden entsteht, scheiden eine Haftung der GEDLICH Racing GmbH und des Instruktors, unabhängig vom Grad des Verschuldens, aus. Dies gilt nicht im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz.
10.10 Die Teilnehmer und Begleitpersonen der Veranstaltung sind damit einverstanden, dass die GEDLICH Racing GmbH Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung aufnimmt. GEDLICH Racing GmbH ist berechtigt, über dieses Material unentgeltlich zu verfügen, insbesondere zu Werbe- zwecken zu verwenden.
10.11 Die Teilnehmer sind verpflichtet, die ausgegebenen Startnummern zu Beginn der Veranstaltung gut sichtbar nach Anweisung der GEDLICH Racing GmbH am Teilnehmerfahrzeug anzubringen und nach Beendigung der Veranstaltung, spätestens mit Verlassen des Übungsgeländes, diese wieder vom Fahrzeug zu entfernen.
10.12 Wird dem Teilnehmer ein Fahrzeug der GEDLICH Racing GmbH zur Nutzung und Teilnahme an dem Kurs zur Verfügung gestellt, gelten folgende Bedingungen: Eine anderweitige Nutzung des Fahrzeugs gleich welcher Art ist untersagt. Hinsichtlich der Details zum Fahrzeug gelten die Feststellungen und Angaben des Übergabeprotokolls. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sorgfältig zu behandeln. Für Schäden an dem Fahrzeug, gleichgültig ob diese verschuldet oder unverschuldet zustande gekommen sind und die nach Übergabe an den Teilnehmer bis zur Rückgabe auftreten, haftet der Teilnehmer.
Ausgenommen sind verschleißbedingte Schäden im Rahmen einer normalen Nutzung. Das zur Verfügung gestellte Fahrzeug verfügt über einen Vollkasko Versicherungsschutz mit Selbstbeteiligung. Die Höhe der jeweiligen Selbstzahlung ist auf der Internetseite von GEDLICH Racing GmbH zum jeweiligen Veranstaltungsprogramm beschrieben und wird im Mietvertrag des Fahrzeuges angegeben und mit der Unterschrift des Vermieters und des Mieters bestätigt. Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Teilnehmer zu leisten. Verunfallt das Fahrzeug, so ist die GEDLICH Racing GmbH nicht zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs verpflichtet. Fällt das übergebene Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts aus, der nicht vom Teilnehmer verursacht wurde, bemüht sich die GEDLICH Racing GmbH um die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs.
Die Teilnahme- und Nutzungsbedingungen von Markus GEDLICH – GEDLICH Racing GmbH – sind mir bekannt, werden von mir akzeptiert und mit meiner Buchung / Unterschrift Vertragsbestandteil.
10.13 Teilnahme- und Nutzungsbedingungen sowie AGBs und die Widerrufsbelehrung werden durch die Buchung anerkannt werden.
10.14 Die GEDLICH Racing GmbH tritt bei der Reiseorganisation, Fahrzeugtransport und Unterbringung als Vermittler auf und übernimmt kein Haftung für erbrachte oder nicht erbrachte Dienstleistungen der Partner und Rennstrecken während der Endless Summer® Saison und Fahrprogramme.
Bei gebuchten Hotelzimmern, Mietwagen und weiteren zusätzlichen Reiseleistungen tritt die GEDLICH Racing GmbH nur als Vermittler auf und kann in keinem Fall für nicht erbrachte oder nicht zufriedene Dienstleistungen dritter verantwortlich gemacht werden. Der Vertragspartner ist in diesem Fall die Reiseagentur/Online-Reiseagentur, das Hotel, die Fluggesellschaft, Leihwagenfirma, etc.
Bei Fahrzeugtransport tritt der Transporteur als direkter Vertragspartner auf. Die GEDLICH Racing GmbH übernimmt lediglich die Funktion des Vermittlers, und entzieht sich jeglicher Haftung bei Schäden am Fahrzeug, nicht erbrachten Leistungen, unpünktlicher Anlieferung oder ähnlichem.
Bei erbrachten Leistungen der einzelnen Rennstrecken gelten die allgemeinen Geschäfts – und Versicherungsbedingungen aller Rennstrecken während der Endless Summer® Saison und Fahrprogramme.
Die GEDLICH Racing GmbH tritt nur als Vermittler auf und übernimmt keine Haftung für die Unterbringung der Fahrzeuge in Garagen oder Boxen in der Endless Summer® Saison, die sich auf den einzelnen Rennstrecken befinden; weder für die Fahrzeugunterbringung noch für die Lagerung von Materialien. Es erfolgt keine Protokollierung von An- und Ablieferungen und die Unterstellung/Aufbewahrung erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Versicherungsbedingungen aller Rennstrecken während der Endless Summer® Saison und Fahrprogramme sind bindend und zu beachten.
Die Preise für den gebuchten Service und erbrachte Leistungen aller Rennstrecken während der Endless Summer® Saison und Fahrprogramme verstehen sich zuzüglich der jeweilig geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, da davon ausgegangen wird, dass die Kunden gewerblicher Natur sind. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Endverbraucher, so ist der Kunde dazu verpflichtet dies vor der Buchung der GEDLICH racing GmbH schriftlich mitzuteilen. Für Endverbraucher liegt eine Preisliste inkl. der in Deutschland derzeit geltenden Mehrwertsteuer von 19% vor.
Das Fahren auf der Strecke von minderjährigen Personen (16-17 Jahren) ist nur mit einem GEDLICH Coach möglich. Alleiniges Fahren ist streng untersagt. Die Erziehungsberechtigten der Minderjährigen haften für alle entstanden Schäden an Material und Personen zu 100%. Die GEDLICH Racing GmbH übernimmt zu keiner Zeit die Haftung, auch wenn das Fahren mit einen GEDLICH Coach durch die GEDLICH Racing GmbH gestatte wurde. Die Erziehungsberechtigten übernehmen mit Unterzeichnung des Haftungsverzichts die komplette Verantwortung und Haftung für den Minderjährigen und dessen Tun.
Da die GEDLICH Racing GmbH die Geländen der Rennstrecken und andere Austragungsorte für Veranstaltungen nicht exklusiv anmietet, besteht keine allgemeine Zugangsbeschränkung für Personen. Der Kunde haftet für sein Eigentum und dessen Verwahrung selbst. Eine Haftung durch die GEDLICH Racing GmbH wird nicht übernommen. Es bestehen keine Ansprüche auf Entschädigung bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Dies gilt auch für die Fahrzeugverwahrung auf den Veranstaltungsgeländen.
11. Impressum
GEDLICH Racing GmbH
Mergenthaler Allee 15-21,
D 65760 Frankfurt-Eschborn,
Deutschland
Telefon: +49 69 900 28 429
E-Mail: office@gedlich-racing.com
Web: www.gedlich-racing.com
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 101843 USt-Id. Nr.: DE300580895, Steuernummer: 045 234 14038 Geschäftsführer: Markus Gedlich & Robin Selbach
Kreissparkasse Gross-Gerau IBAN DE84508525530016090557 · BIC HELADEF1GRG
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht für Endverbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GEDLICH Racing GmbH, Mergenthaler Allee 15-21, D 65760 Frankfurt-Eschborn, Deutschland, E-Mail: office@gedlich-racing.com, Telefon: +49 69 900 28 429) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Vertrag mit einem Unternehmen oder einer Person geschlossen wurde, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist, sofern die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung noch nicht erfolgt ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, wenn die Leistung bereits erbracht wurde, da es sich um die Teilnahme an einer Veranstaltung handelt, die nicht rückgängig gemacht werden kann.